Gefahrgutbeauftragter nach GbV
Beim Transport gefährlicher Güter ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften essenziell – nicht nur für Sicherheit und Umweltschutz, sondern auch für die rechtliche Absicherung des Unternehmens. Ein bestellter Gefahrgutbeauftragter nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) stellt sicher, dass alle Pflichten im Umgang mit Gefahrgut rechtskonform und verantwortungsvoll erfüllt werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist für viele Unternehmen verpflichtend, die gefährliche Güter befördern, versenden, empfangen oder lagern. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass diese Funktion durch eine entsprechend qualifizierte Person wahrgenommen wird – unabhängig vom Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft).
Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten umfassen insbesondere:
- Überwachung und Kontrolle aller Prozesse im Zusammenhang mit Gefahrgut
- Dokumentation und Meldung von Vorfällen
- Schulung von Mitarbeitenden
- Erstellung eines Jahresberichts gemäß § 8 GbV
Unsere Leistungen im Bereich Gefahrgutbeauftragter
- Externe Übernahme der Funktion als Gefahrgutbeauftragter nach GbV
- Unterstützung bei der internen Bestellung und Qualifizierung von Personal
- Beratung zu Pflichten, Zuständigkeiten und Prozessgestaltung
- Erstellung gesetzeskonformer Jahresberichte
- Prüfung von Dokumentation, Transportabläufen und Schulungsnachweisen
- Vorbereitung auf behördliche Prüfungen und Audits
Ihre Vorteile durch unseren Service
- Rechtssicherheit durch fachgerechte Umsetzung der GbV-Vorgaben
- Entlastung interner Ressourcen durch externe Übernahme oder gezielte Unterstützung
- Transparente Abläufe und standardisierte Dokumentation
- Verringerung von Risiken im Gefahrgutmanagement
- Praxiserprobte Expertise bei allen Fragen rund um Gefahrgutprozesse
Mit unserer langjährigen Expertise im Bereich der Gefahrgutbeauftragtenpflichten nach GbV, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.