Gefahrstoffmanagement nach GefStoffV
Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung – von der Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses über die Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung. Dabei berücksichtigen wir aktuelle Sicherheitsdatenblätter, Grenzwerte und Schutzmaßnahmen.
Unsere Leistungen im Gefahrstoffmanagement
- Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses
- Bewertung von Expositionen und Arbeitsplätzen
- Pflege und Prüfung von Sicherheitsdatenblättern
- Substitutionsprüfung für gefährliche Stoffe
- Festlegung technischer, organisatorischer und personenbezogener Schutzmaßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 GefStoffV
- Unterweisung nach § 14 GefStoffV
- Planung arbeitsmedizinischer Vorsorge
- Kontrolle und Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen
Rechtliche Grundlagen
Arbeitgeber sind laut GefStoffV verpflichtet:
- ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis zu führen
- Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen
- Mitarbeitende zu unterweisen
- Schutzmaßnahmen umzusetzen
- Substitutionsprüfungen vorzunehmen
.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus DGUV, ArbSchG und branchenspezifischen Vorgaben.
Ihre Vorteile durch professionelles Gefahrstoffmanagement
- Rechtssicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen
- Reduzierung von Gesundheits- und Umweltrisiken
- Klare Dokumentation und transparente Abläufe
- Entlastung interner Ressourcen
- Stärkung von Sicherheitskultur und Verantwortungsbewusstsein
Wir unterstützen Sie dabei, Gefahrstoffe im Betrieb sicher und rechtskonform zu managen, mit Erfahrung aus der Praxis und Lösungen, die zu Ihren Abläufen passen.