Unsere Leistungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz umfassen:

  • Gestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Aufbau einer gerichtsfesten Sicherheitsorganisation / Beurteilung und Verbesserung der Legal Compliance
  • Erstellung Ihrer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung nach ArbSchG
  • Beratung zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
  • Optimierung Ihres Betriebsstoffmanagements (Gefahrstoffe, REACH, Lagerung, etc.)
  • Aufbau eines Notfallmanagementsystems
  • Einführung und Durchführung von Unterweisungs- und Schulungssystemen
  • Erstellung von Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen nach GefStoffV, BioStoffV und BetrSichV
  • Führungskräfteschulungen und Ausbildung von Staplerfahrern und Kranführern
 

Überbetrieblicher Dienst / Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist mehr als die Erfüllung rechtlicher Anforderungen und Vorgaben. Moderner Arbeitsschutz bedeutet Realisierung einer gerichtsfesten Organisation, Effizienzsteigerung, Schutz vor Produktionsausfällen und Schaffung altersstabiler Arbeitsplätze - und dies optimal auf die speziellen Anforderungen und die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Unternehmen abgestimmt.

Wir betreuen Ihr Unternehmen nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2. Unser Team erfahrener Sicherheitsfachkräfte besitzt alle berufsgenossenschaftlichen Branchenzulassungen. Natürlich bieten wir auch umfassenden Service, wenn es um eine arbeitsmedizinische Betreuung geht. Unser Aktionsraum ist dabei ganz Deutschland.

Durch günstige und faire Honorargestaltung bieten wir bezahlbare Kompetenz und wirtschaftlich rechenbare Beratung für Ihr Unternehmen. Unsere transparenten Strukturen bei unserer Leistungsdokumentation und unseren Verträgen ohne versteckte Kosten bilden die Basis für eine langfristige und vertrauensvolle Partnerschaft!

Unsere Inklusivleistungen sind umfassend, wir setzen eigene Datenbankentwicklungen zur Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsbegehungen ein, die Nutzung modernster Kommunikationstechniken und DV-Lösungen ist für uns selbstverständlich.

Als Unternehmen mit vielen fachlichen Schwerpunkten und Kompetenzen sind wir in der Lage auch über den Arbeitsschutz hinaus umfassende Unterstützung zu geben. Dies empfinden unsere Kunden als großen Mehrwert, da schnell, unkompliziert und zuverlässig Beratung und Hilfe gegeben werden kann. Als Überbetrieblicher Dienst mit einem präsenten Team sind wir immer für Sie da.

Die isuplan GmbH bietet seit über 25 Jahren und in ganz Deutschland erfolgreich Arbeits- und Gesundheitsschutzdienstleistungen als Problemlösung für Unternehmen aller Branchen und Größen, Kommunen, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen an!

ASIG und DGUV V2

Unsere Sicherheitsingenieure und Betriebsärzte sind für Sie da! Fordern Sie ein unverbindliches Angebot unseres Überbetrieblichen sicherheitstechnsichen Dienstes an. Auch die Betreuung Ihres Hauses als Brandschutzbeauftragte gehören zu unseren Kernkompetenzen. Für ein Angebt geben Sie uns bitte Ihren WZ Code (Branche) und die Anzahl Ihrer Vollzeitmitarbeiter an.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

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Gefährdungsbeurteilung

Im Sinne einer ständig wachsenden Eigenverantwortung für Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der Unfallverhütung wurde mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes der Unternehmer dazu verpflichtet, für seine Beschäftigten eine Beurteilung aller auf sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten einwirkenden Gefährdungen und Belastungen durchzuführen und entsprechende Maßnahmen zur Abwendung und Minimierung festzulegen. Im praktischen Alltag wird aus dieser Gefährdungs-/ Belastungsbeurteilung nur allzu schnell ein mit Hilfe vorgefertigter Checklisten erstelltes Dokument, dass nach einmaliger Erstellung ungenutzt im Unternehmen besteht und keinerlei Rechtssicherheit bietet. Nicht so bei uns!

Rechtssichere Dokumentation

Sinn und Zweck der Gefährdungs- / Belastungsbeurteilung ist in unseren Augen über die Erfüllung der gesetzlich gestellten Anforderungen hinaus die Bereitstellung eines individuellen, übergeordneten "Zentraldokumentes Arbeitsschutz", in dem alle Belange, Problemstellen und Vorgänge der Bereiche Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz Brandschutz, etc. zusammengefasst und greifbar sind.

Sie ist somit unverzichtbare Grundlage eines effektiven Arbeitsschutzmanagementsystems, aber auch wertvolle Arbeitserleichterung für das Tagesgeschäft einer Sicherheitsfachkraft in Ihrer beratenden und unterstützenden Funktion für den Unternehmer.

Neben den Ergebnissen der durchgeführten Revisionen unserer fachkundigen Ingenieure vor Ort fließen in die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung ebenso weitere Dokumentationen wie Gefahrstoffverzeichnis, Lärm- und Beleuchtungskataster, Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung, Analyse der Bildschirmarbeitsplätze, etc. mit ein.

Die Dokumentation wird Ihnen als Excel-Anwendung oder als spezielle Datenbank (isuplan-Risikomanager) übergeben.

Unsere Sicherheitsingenieure und Techniker sind für Sie da! Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Erstellung einer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz für Ihr Unternehmen an.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

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Legal Compliance

Unternehmen aller Branchen müssen zahlreiche öffentlich-rechtliche Anforderungen aus allen Rechtsgebieten kennen und die Konsequenzen für die eigene Organisation beurteilen. Die Einhaltung dieser zahlreichen gesetzlichen Vorschriften stellt dabei eine besondere Herausforderung für jedes Unternehmen dar. Zur besseren Orientierung bietet sich die Durchführung eines Legal Compliance Audits an. Im Rahmen dieses Audits erfolgt eine Bewertung, inwieweit Ihr Unternehmen den Anforderungen der vielfältigen Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Umweltschutzvorschriften gerecht wird. Das Ergebnis eines Legal Compliance Audits ist eine quantifizierte Beurteilung der Gerichtsfestigkeit des Unternehmens, sowie ein praxisbezogener Maßnahmenplan, der dazu dient Schwachpunkte gezielt zu verbessern.

Als Legal Compliance Audit wird die Beurteilung der Einhaltung aller das Unternehmen betreffenden umweltrelevanten Gesetze, Verordnungen und Bescheide verstanden. 
Compliance (Befolgung) bedeutet somit:

  • Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und anderen Verhaltensmaßregeln
  • Einrichtung von Kontroll- und Steuerungsprozessen
  • Dokumentation von Kontroll- und Steuerungsprozessen.

Legal Compliance Audit

Unsere Sicherheitsingenieure und Umweltschutzbeauftragter sind für Sie da! Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Durchführung eines systematischen Legal Compliance Audits für die Rechtsgebiete Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz für Ihr Unternehmen an.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

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Gefahrstoffmanagement

Die unternehmerischen und betrieblichen Pflichten zum Schutz der Beschäftigten und der Umwelt vor Chemikalien sind vielfältig und rechtlich hoch relevant. Anforderungen ergeben sich u. a. aus den Themengebieten:

  • Umsetzung der REACH-Verordnung
  • Erstellung und Pflege des Gefahrstoffkatasters / -verzeichnisses
  • Erstellung einer fachkundigen Gefährdungsbeurteilung und Konzeptionierung von wirksamen Schutzmaßnahmen
  • Beurteilung und Planung einer rechtskonformen Lagerung von Gefahrstoffen
  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen

Eine Vielzahl von Gesetzen und weiteren öffentlich-rechtlichen Anforderungen an Unternehmen und Organisationen die mit Gefahrstoffen umgehen, diese lagern und Inverkehrbringen bedeuten auch hohe Anforderungen an deren Compliancemanagement.

Mit der Gefahrstoffverordnung 2017 und neuer Technischer Regeln sind die Anforderungen an die Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen weiter gestiegen. Neben Gefährdungsbeurteilungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen, adäquate Notfallpläne, Festlegungen zum Brand- und Explosionsschutz sowie eine Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitern sind einige wesentliche Bestandteile des betrieblichen Stoffmanagements.

Wir beraten Sie in allen Fragen – von der Gefährdungsbeurteilung, über die Konzeption von Schutzmaßnahmen, bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter/innen und Führungskräfte. Wir übernehmen für Sie genau an Ihren Bedarf angepasste Leistungen:

  • Beratung zur Sicherstellung der Anforderungen durch die REACH-Verordnung, als Akteur in der Lieferkette, wie z.B. als Inverkehrbringer von Stoffen, Zubereitungen, Polymeren und Erzeugnissen.
  • Beurteilung der Lagerbedingungen von Gefahrstoffen nach TRGS 510 und Konzeptionierung von kostenoptimalen Maßnahmen
  • Erstellen eines Gefahrstoffkatasters unter Berücksichtigung der CLP - Verordnung
  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen nach § 6 GefStoffV als spezifische Ergänzung zu der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
  • Beratung bei der Auswahl und Organisation der Schutzmaßnahmen
  • Überarbeitung oder Erstellung von stoff- und tätigkeitsbezogenen Betriebsanweisungen
  • Durchführen von Schulungen und Unterweisungen

Fordern Sie ein unverbindliches Angebot zur Umsetzung eines umfassenden Stoffmanagements für Ihr Unternehmen an.

Selbstverständlich werden wir Sie auch gern auf Wunsch besuchen und mit Ihnen vor Ort Ihre Aufgabenstellung besprechen!

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