Jahresunterweisung Arbeitsschutz
gem. § 12 ArbSchG
Ziel
Unterweisungen müssen vom Arbeitgeber oder vom ihm schriftlich damit beauftragten fachkundigen Personen vorgenommen werden. Diese tragen auch die Verantwortung dafür, dass die nötigen Unterweisungen bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
In diesem Online-Seminar werden Ihnen die grundlegenden Themen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vermittelt.
Inhalt
- Einführung in das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Allgemeine Hinweise und Verhaltensregeln im betrieblichen Alltag
- Verhalten bei Arbeitsunfällen, das betriebliche Meldewesen und Erste Hilfe
Online-Seminarinformationen - Jahresunterweisung Arbeitsschutz
Webinardauer
ca. 90 Minuten
Preis
98,- EUR (zzgl. MwSt.)